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Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Wechsel Ihres Energieversorgers
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Was bedeutet die Preisgarantie?Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, deren Umfang und Dauer sich aus dem jeweiligen Tarif ergibt (weitere Details entnehmen Sie unserem Tarifrechner). Im Preisgarantie-Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen von Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelten dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden.
Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben! -
Welche Daten benötige ich, damit der Wechsel durchgeführt werden kann?Am wichtigsten sind Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) und die Zahlungsdaten (Überweisung oder Lastschrift). Darüber hinaus benötigen wir Informationen zu Ihrem Vorversorger (nur bei Wechsel, nicht bei Einzug), zu welchem Termin der Wechsel erfolgen soll und Ihre Zählernummer. Der Zähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. In Mietshäusern gibt es oft größere Zählerkästen, in denen alle Zähler des Hauses installiert sind. Wenn Sie unsicher sind, welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Zählernummer finden Sie auch auf Ihrem Übergabeprotokoll oder der letzten Abrechnung.
Sollten Sie beim Ausfüllen unseres Online-Auftragsformulars feststellen, dass Ihnen nicht alle Daten vorliegen, können Sie diese problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen. Hierzu erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link, über den Sie Ihre Daten vervollständigen können. Beachten Sie jedoch, dass wir den Wechselprozess erst dann anstoßen können, wenn alle Daten vollständig hinterlegt wurden. -
Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem aktuellen Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
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Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?Die Erstlaufzeit beginnt mit Ihrem Lieferbeginn und dauert 18 Monate. Wenn Sie zum Ende der Erstlaufzeit Ihres Vertrages nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag unbegrenzt. Sie haben dann allerdings ein monatliches Kündigungsrecht.




Noch Fragen?Wir helfen gerne!
Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per Telefon, E-Mail und direkt vor Ort in unserem Energieladen - oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Tel. 06131 - 12 74 88
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
1 Neukundenbonus
Der Neukundenbonus (Strom/Gas) wird einmalig und unter der Voraussetzung gewährt, dass mindestens 1.000 kWh Strom bzw. 7.000 kWh Gas im ersten
vollständigen Jahr ab Lieferbeginn abgenommen werden. Die Auszahlung erfolgt mit der ersten Jahresverbrauchs- bzw. Schlussrechnung frühestens
nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Keine Barauszahlung. Keine anteilige Bonusgewährung. Neukunden sind Kunden, die im Zeitraum von 6 Monaten vor
Lieferbeginn nicht durch die Mainzer Stadtwerke Energie und Service GmbH beliefert wurden.
2 Preisgarantie
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie
ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Kosten für den Messstellenbetrieb und die Nutzung sowie beim Strompreis
die Stromsteuer, der Aufschlag für besondere Netznutzung und die Umlagen nach dem EEG, KWKG, § 17f EnWG sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-
Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde
ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).