Ihr Gasanbieter in MainzUnser Privatkundentarif für zuhause
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Berechnen Sie Ihren individuellen Energiebedarf.
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Gute Gründe für den Wechsel zu uns
Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
Kostenloser Wechselservice
Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter
Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
Darum ist Erdgas so umweltschonend
Mehrfach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger
Wir freuen uns auch 2024 sehr über das Siegel „Top Lokalversorger“ des Energieverbraucherportals für Strom, Gas und Wasser.
Jetzt vergleichen und kostenlos wechseln!
In nur zwei kurzen Schritten können Sie mit uns Ihren Gasanbieter wechseln:
- Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um Ihren Preis und die voraussichtlichen monatlichen Kosten zu ermitteln.
- Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
Und um Ihnen den Wechsel noch bequemer zu machen: Alles Weitere, wie die Kündigung Ihres aktuellen Vertrages, erledigen wir für Sie.
Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Erdgas
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Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Ihr Gaspreis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden Gas.
Maßgeblich für die Preisgestaltung sind:- Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, zum Beispiel für den Gaseinkauf, unseren Service, die Lieferung und Abrechnung.
- Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Diese Punkte werden vom Staat oder Netzbetreiber vorgegeben, daher haben wir leider keinen Einfluss darauf.
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Kann ich überall in Deutschland Strom oder Gas der Mainzer Stadtwerke beziehen?Wir versorgen Mainz, Wiesbaden, den Landkreis Groß-Gerau sowie Teile Rheinhessens und des Rheingaus. Ob Ihr Wohnort dazugehört, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.
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Was bedeutet die Preisgarantie?
Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, deren Umfang und Dauer sich aus dem jeweiligen Tarif ergibt. Im Preisgarantie-Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen von Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelten dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden.
Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!
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Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
Weitere Fragen?
Für Sie in MainzUnser Energieladen
Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung, gerne auch zu unseren weiteren Angeboten im Bereich Strom, Wasser oder E-Mobilität? Dann freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Energieladen.
Unser Extra-Tipp: Packen Sie Ihre letzte Gasrechnung ein und bringen Sie sie mit. So können wir die Kosten vergleichen und individuell berechnen, wieviel Sie sparen könnten.
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–15:00 Uhr
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Gastarif für Gewerbekunden
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1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, Stromsteuer, die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV und § 17f Absatz 5 EnWG sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).