Mainzer Gastarif für GewerbekundenUnser Mainzer Gewerbegas
Als Mainzer Unternehmen wissen wir, worauf es den lokalen Gewerbetreibenden beim Thema Energieversorgung ankommt. Deshalb bieten wir Ihnen einen Tarif, auf den Sie sich komplett verlassen können: Mainzer Gewerbegas von den Mainzer Stadtwerken.
Mainzer Gewerbegas ist unser Tarif für alle Gewerbetreibende mit einem Verbrauch von bis zu 200.000 kWh. Sollte Ihr Verbrauch darüber liegen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Setzen Sie jetzt auf den Anbieter von Gas für Gewerbekunden aus der Region und lassen Sie sich von unserem Top-Service für Geschäftskunden überzeugen!
Gute Gründe für den Wechsel zu Mainzer Energie
Mehr Sicherheit durch Preisgarantie (ausgenommen Steuern, Umlagen und Netzentgelte)1
Kommunales Unternehmen mit viel Engagement für Mainz und die Region
Persönliche Beratung statt anonymem Callcenter
Kostenloser Wechselservice
Mehrfach ausgezeichnetUnsere Zertifizierungen als Energieversorger
Wir freuen uns auch 2024 sehr über das Siegel „Top Lokalversorger“ des Energieverbraucherportals für Strom, Gas und Wasser.
Die wichtigsten Fragen und Antwortenzum Tarif Mainzer Gewerbegas
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Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Ihr Gaspreis besteht aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden Gas.
Maßgeblich für die Preisgestaltung sind:- Unsere Vertriebs- und Beschaffungskosten, zum Beispiel für den Gaseinkauf, unseren Service, die Lieferung und Abrechnung.
- Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Diese Punkte werden vom Staat oder Netzbetreiber vorgegeben, daher haben wir leider keinen Einfluss darauf.
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Kann ich überall in Deutschland Strom oder Gas der Mainzer Stadtwerke beziehen?Wir versorgen Mainz, Wiesbaden, den Landkreis Groß-Gerau sowie Teile Rheinhessens und des Rheingaus. Ob Ihr Wohnort dazugehört, können Sie einfach herausfinden, indem Sie Ihre Postleitzahl in den Tarifrechner eingeben.
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Was bedeutet die Preisgarantie?
Wir bieten Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie, deren Umfang und Dauer sich aus dem jeweiligen Tarif ergibt. Im Preisgarantie-Zeitraum garantieren wir, dass Ihr Energiepreis stabil bleibt. Lediglich Änderungen von Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelten dürfen wir an Sie weitergeben. Auf diese Preisbestandteile haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss, da sie vom Staat und Netzbetreiber vorgegeben werden.
Übrigens: Oft geht man in diesem Bereich nur von Erhöhungen aus, aber auch Senkungen von Steuern, Umlagen, Abgaben oder Netzentgelten kommen regelmäßig vor – und werden von uns während Ihrer Preisgarantie selbstverständlich an Sie weitergegeben!
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Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss beliefert werde?Wenn Sie neu in eine Wohnung ziehen, beliefern wir Sie ab dem Einzugsdatum. Bei einem Wechsel des Energieversorgers sind in der Regel alle Formalitäten innerhalb von drei Wochen erledigt – es sei denn, Sie haben noch eine Vertragsbindung. Bezüglich des nächstmöglichen Wechseltermins stimmen wir uns direkt mit Ihrem Versorger ab und informieren Sie schnellstmöglich.
Weitere Fragen?
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren umfangreichen FAQ-Bereich.
Für Sie in MainzUnser Energieladen
Sie wünschen eine persönliche und individuelle Beratung, gerne auch zu unseren weiteren Angeboten für Gewerbekunden? Dann freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserem Energieladen:
Energieladen der Mainzer Stadtwerke
Rheinallee 41
55118 Mainz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00–17:00 Uhr
Freitag: 8:00–15:00 Uhr
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Gastarif für Privatkunden
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1 Preisgarantie:
Während der Geltungsdauer der eingeschränkten Preisgarantie werden die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten garantiert. Von der Preisgarantie ausgenommen sind die Mehrwertsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung, Stromsteuer, die Umlagen und Aufschläge nach dem EEG, KWKG, nach § 19 Absatz 2 StromNEV und § 17f Absatz 5 EnWG sowie bei Gas die Energiesteuer, CO2-Emissionskosten, Gasspeicherumlage und die SLP-Bilanzierungsumlage (siehe hierzu AGB Ziffer 6.1 und 6.2). Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht (siehe hierzu AGB Ziffer 6.4).